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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Plattform "sharetrust" der Hitabis GmbH

Die Hitabis GmbH (nachfolgend „Hitabis“) betreibt einen Marktplatz für vertrauensvolle B2B-Empfehlungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Sharetrust-AGB“) regeln die Nutzung der Sharetrust-Website www.sharetrust.de (nachfolgend „Sharetrust-Dienste“).

Die Sharetrust-Dienste können ausschließlich von Unternehmern (§ 14 BGB) genutzt werden. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung der Sharetrust-Dienste ausgeschlossen.

Die aktuellen Sharetrust-AGB können jederzeit aufgerufen, ausgedruckt oder heruntergeladen werden.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehung zwischen Hitabis und den Nutzern der Sharetrust-Dienste (nachfolgend „Nutzer“).

§ 2 Leistungsbeschreibung

Mittels der Sharetrust-Dienste bietet Hitabis Geschäftsleuten einen Marktplatz für die Vermittlung von Empfehlungen von Dienstleistungen und Waren aller Art. Auf dem Marktplatz empfehlen Nutzer (nachfolgend „Empfehlungsgeber“) anderen Nutzern (nachfolgend „Empfehlungsnehmer“) bestimmte Dienstleistungen oder Waren, die von Dritten angeboten werden. Hitabis bietet selbst keine Dienstleistungen und Waren an und wird auch nicht Vertragspartner des zwischen einem Empfehlungsgeber und einem Empfehlungsnehmer geschlossenen Vermittlungsvertrages.

Die Nutzer sind in Sharetrust-Clubs aktiv, die die Business Clubs der analogen Welt nachempfinden. Die Nutzer, die einen Sharetrust-Club gründen und in der Folge als Administrator des Sharetrust-Clubs fungieren (nachfolgend „Club-Betreiber“), laden Mitglieder der analogen Business Clubs gezielt ein, dem jeweiligen Sharetrust-Club beizutreten (nachfolgend „Sharetrust-Club-Mitglieder“).

Hitabis kann die Nutzung der Sharetrust-Dienste oder den Umfang, in dem einzelne Funktionen genutzt werden können, an bestimmte Voraussetzungen knüpfen, wie z.B. Prüfung der Anmeldedaten, Zahlungsverhalten oder von der Vorlage bestimmter Nachweise (z.B. Identitäts-, Zahlungs-, oder Eigentumsnachweise) abhängig machen.

§ 3 Registrierung der Nutzer und Sharetrust-Konto

Die Nutzung der Sharetrust-Dienste setzt die Registrierung als Nutzer voraus. Die Anmeldung erfolgt durch Eröffnung eines Sharetrust-Kontos unter Zustimmung zu diesen Sharetrust-AGB und der Sharetrust-Datenschutzerklärung. Mit der Anmeldung kommt zwischen Hitabis und dem Nutzer ein Vertrag über die Nutzung der Sharetrust-Dienste (im Folgenden: "Nutzungsvertrag") zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht. Ein Sharetrust-Konto ist nicht übertragbar.

Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind. Minderjährige dürfen sich nicht für die Nutzung der Sharetrust-Dienste anmelden.

Die von Sharetrust bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Als Adresse darf kein Postfach angegeben werden.

Die Anmeldung einer juristischen Person oder Personengesellschaft darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss.

Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist der Nutzer verpflichtet, die Angaben in seinem Sharetrust-Konto unverzüglich zu aktualisieren.

Nutzer müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem Sharetrust-Konto sorgfältig sichern. Nutzer sind verpflichtet, Hitabis umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Sharetrust-Konto von Dritten missbraucht wurde.

§ 4 Pflichten des Kunden

Es liegt in der Verantwortung eines Empfehlungsgebers sicherzustellen, dass seine Empfehlungen rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Es ist verboten, Waren oder Dienstleistungen, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen, bei Hitabis zu empfehlen.

Die Empfehlungsgeber müssen die von ihnen empfohlenen Dienstleistung oder Waren, einschließlich der Person des Anbieters, richtig und vollständig beschreiben. Es müssen alle wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der empfohlenen Dienstleistung oder Ware mindern, wahrheitsgemäß angegeben werden. Zudem muss der Empfehlungsgeber über die Vermittlungsprovision zutreffend informieren.

Nutzer dürfen Adressen, E-Mail-Adressen und sonstige Kontaktdaten, die sie durch die Nutzung der Sharetrust-Dienste erhalten haben, für keine anderen Zwecke nutzen als für die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation. Insbesondere ist es verboten, diese Daten weiterzuverkaufen oder sie für die Zusendung von Werbung zu nutzen, es sei denn, der jeweilige Nutzer hat diesem nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, ausdrücklich vorher zugestimmt bzw. nicht widersprochen.

Der Empfehlungsnehmer ist verpflichtet, alle durch die Empfehlung erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Empfehlungsnehmer gegen diese Verschwiegenheitspflicht, und schließt daraufhin der von ihm informierte Dritte einen Vertrag im Hinblick auf den empfohlenen Deal, so schuldet der Empfehlungsnehmer die Vermittlungsprovision (§ 6 Ziff. 2), als ob er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte.

Nutzern ist es verboten, ihre Pflicht zur Zahlung von Gebühren und Vermittlungsprovisionen zu umgehen.

§ 5 Sanktionen und Kündigung

Hitabis kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Nutzer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder die Sharetrust-AGB verletzt oder wenn Hitabis ein sonstiges berechtigtes Interesse hat:

Bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigt Hitabis die berechtigten Interessen des betroffenen Nutzers, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Nutzer den Verstoß nicht verschuldet hat.

Nutzer können diesen Nutzungsvertrag jederzeit kündigen.

Hitabis kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung des Nutzers bleibt hiervon unberührt.

Sobald ein Nutzer gesperrt oder der Nutzungsvertrag von Hitabis gekündigt wurde, darf dieser Nutzer die Sharetrust-Dienste nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden. Eine Sperrung oder Kündigung hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit von bereits über den Sharetrust-Marktplatz vermittelten Verträgen und die sich daraus ergebenden Provisionszahlungspflichten.

§ 6 Gebühren und Vermittlungsprovisionen

Hitabis und der jeweilige Club-Betreiber können für die Nutzung der Sharetrust-Dienste Gebühren erheben. Hitabis kann dem jeweiligen Club-Betreiber für jedes Sharetrust-Club-Mitglied eine Gebühr in Rechnung stellen (nachfolgend „Club-Gebühr“). Der Club-Betreiber kann ferner für die Mitgliedschaft in seinem Sharetrust-Club eine Gebühr berechnen, die vom jeweiligen Sharetrust-Club-Mitglied zu bezahlen ist (nachfolgend „Mitgliedschafts-Gebühr“). Hitabis erhält einen Anteil der Mitgliedschafts-Gebühr.

Bei der erfolgreichen Vermittlung eines Vertragsabschlusses hat der Empfehlungsnehmer an den Empfehlungsgeber eine Vermittlungsprovision zu zahlen (nachfolgend „Vermittlungsprovision“). Der Empfehlungsgeber legt die Höhe der Vermittlungsprovision vorab selbst fest. Von der zu zahlenden Vermittlungsprovision erhalten Hitabis und der jeweilige Club-Betreiber einen Anteil.

Die Höhe der Club-Gebühr, des Anteils von Hitabis an der Mitgliedschafts-Gebühr und des Anteils von Hitabis und des Club-Betreibers an den Vermittlungsprovisionen richtet sich nach der jeweils aktuellen Vergütungsordnung.

Hitabis stellt die Club-Gebühren in Rechnung. Die Gebühren sowie die Vermittlungsprovisionen sind sofort zur Zahlung fällig. Die Nutzer sind verpflichtet, im Hinblick auf ihre Zahlungsverpflichtungen Hitabis eine Einziehungsermächtigung zu erteilen.

Hitabis stellt die angefallenen Gebühren und Vermittlungsprovisionen in Rechnung. Hitabis informiert die Nutzer per E-Mail über die Bereitstellung der jeweiligen Rechnung. Die vollständige Rechnung kann der Nutzer in seinem Sharetrust-Konto abrufen. Die Nutzer kommen ohne weitere Mahnung nach einem Ablauf von 30 Tagen nach Mitteilung des Rechnungsbetrags in Verzug.

Hitabis kann die Höhe der Club-Gebühr und seinen Anteil an den Mitgliedschafts-Gebühren und an den Vermittlungsprovisionen jederzeit ändern. Preisänderungen werden den Nutzern rechtzeitig vor dem Inkrafttreten mitgeteilt.

§ 7 Abschluss des Vermittlungsvertrages

Zwischen dem Empfehlungsgeber und dem Empfehlungsnehmer wird ein Vermittlungsvertrag geschlossen. Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, indem der Empfehlungsnehmer mit dem Empfehlungsgeber in Kontakt tritt.

Der Empfehlungsnehmer ist verpflichtet, Hitabis und den Empfehlungsnehmer unverzüglich über einen erfolgreichen Geschäftsabschluss zu informieren.

Für den Fall der erfolgreichen Vermittlung schuldet der Empfehlungsnehmer dem Empfehlungsgeber die Zahlung der vereinbarten Vermittlungsprovision.

§ 8 Gewährleistung

Hitabis übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Empfehlungsgebern gemachten Angaben über die empfohlenen Dienstleistungen und Waren sowie für die Identität und Integrität der Nutzer. Hitabis prüft weder die Identität der eingeladenen Nutzer noch deren Mitgliedschaft in einem analogen Business Club. Es ist nicht auszuschließen, dass ein Nutzer bei der Registrierung für die Sharetrust-Dienste falsche Kontaktdaten hinterlegt oder sich die Kontaktdaten zwischenzeitlich geändert haben.

Die in die Datenbank eingestellten Inhalte bzw. Inserate sind für Hitabis fremde Inhalte i.S.v. § 8 Absatz 1 Telemediengesetz (TMG). Die rechtliche Verantwortung für diese Inhalte liegt demgemäß bei derjenigen Person, welche die Inhalte in die Datenbank eingestellt hat.

Hitabis übernimmt keine Gewährleistung für technische Mängel, insbesondere für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Sharetrust-Dienste oder für die vollständige und fehlerfreie Wiedergabe der vom Nutzer eingestellten Inhalte.

§ 9 Haftungsbeschränkungen

Für Schäden, die dem Nutzer im Zusammenhang mit den Sharetrust-Diensten durch Hitabis, seine Mitarbeiter, Unterauftragnehmer oder deren jeweiligen Erfüllungsgehilfen entstehen, gilt Folgendes:

Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Vorliegen einer Garantie ist die Haftung unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ebenfalls unbeschränkt. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung beschränkt auf darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Jede weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist außer für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz ausgeschlossen.

Hitabis haftet für Datenverluste sowie Kosten nutzloser Dateneingabe im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen nur in dem Umfang, der sich auch dann nicht hätte vermeiden lassen, wenn der Nutzer die bei ihm vorhandenen Daten jeweils im jüngsten Bearbeitungsstand in maschinenlesbarer Form gesichert hätte.

Ein etwaiges Mitverschulden des Nutzers ist zu berücksichtigen. Der Nutzer ist insbesondere verpflichtet, die von ihm eingestellten und von Hitabis dargestellten Daten wenigstens durch einmalige Suchabfrage auf deren Richtigkeit zu überprüfen.

§ 10 Freistellung

Sollte Hitabis von Dritten, eingeschlossen staatliche Institutionen, im Rahmen dieses Vertrages wegen der Verletzung von Rechten Dritter sowie sonstigen Rechtsverletzungen aufgrund der vertragsgemäßen Verwendung der Inhalte des Nutzers in Anspruch genommen werden, wird der Nutzer Hitabis von diesen Ansprüchen freistellen und wird Hitabis bei der Rechtsverteidigung, zu der Hitabis berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, die notwendige Unterstützung bieten sowie die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung für Hitabis übernehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass Hitabis den Nutzer über geltend gemachte Ansprüche sowie Rechtsverletzungen unverzüglich umfassend schriftlich informiert (E-Mail ausreichend), keine Zugeständnisse oder Anerkenntnisse oder diesen gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Nutzer ermöglicht, auf seine Kosten alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt Hitabis vorbehalten.

Im Falle des Verstoßes gegen die in § 11 Ziff. 1 beschriebenen Regelungen ist Hitabis jederzeit berechtigt, die Inhalte zurückzuweisen, bzw. unverzüglich und ohne vorherige Rücksprache mit dem Nutzer zu entfernen bzw. zu deaktivieren.

Die Verpflichtung des Nutzers zur Zahlung der Vergütung bleibt von der Vornahme der in dieser Ziffer genannten Maßnahmen unberührt.

§ 11 Änderung der Sharetrust-AGB

Hitabis behält sich vor, diese Sharetrust-AGB jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Sharetrust-AGB unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der Website von Sharetrust.

Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung, so gelten die abgeänderten Sharetrust-AGB als angenommen. In der Ankündigung der Änderung wird gesondert auf die Bedeutung der Vierwochenfrist hingewiesen.

Bei einem fristgemäßen Widerspruch des Nutzers gegen die geänderten Geschäftsbedingungen ist Hitabis unter Wahrung der berechtigten Interessen des Nutzers berechtigt, den mit dem Nutzer bestehenden Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Änderung in Kraft tritt. Entsprechende Inhalte des Nutzers werden sodann in der Datenbank gelöscht. Der Nutzer kann hieraus keine Ansprüche gegen Hitabis geltend machen.

§ 12 Schlussbestimmungen

Die Rechtsverhältnisse zwischen Hitabis und dem Nutzer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand ist Berlin.

Stand Mai 2021